Fundtier oder "herrenloses" Tier?
Was ist eigentlich ein Fundtier? Na, eben ein Tier was gefunden wird! Oder?
Fast richtig ... - So wie ein vergessener Schirm oder ein verlorener Schlüssel muss diese "Fundsache" aufbewahrt werden, damit der Verlierer sie wiederfinden kann. Schirm und Schlüssel kommen ins Fundbüro - Tiere in die Hände der Tierschützer. Es gibt allerdings einen kleinen Unterschied: Eine Fundsache wird sechs Monate aufbewahrt. Wir jedoch geben unseren Schützlingen eine unbegrenzte "Aufenthaltserlaubnis".
Für unsere Fundtiere gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Wenn innerhalb dieser Zeit der Eigentümer nicht ermittelt werden kann oder sich nicht selber meldet, kann das Tier weitervermittelt werden.
Definition Fundtier oder "herrenloses" Tier
Unter dem Begriff "Fundtier" versteht man Tiere die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind (z. B. Hauskatze, Hund mit Steuermarke). Bei "herrenlosen" Tieren handelt es sich um frei lebende (z. B. verwilderte Katze, Wildvogel) und ausgesetzte (z. B. der angebundene Hund an der Autobahn) Tiere.
Nach § 3 Nr. 3 des Tierschutzgesetz ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen um sich seiner zu entledigen. Obwohl ein Verstoß gegen diese Bestimmung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann, kommen diese Tiere, insbesondere zur Urlaubszeit, vermehrt in die Tierheime.
Tierheim Troisdorf - Schutz für Fundtiere und "herrenlose" Tiere
Wir machen keinen Unterschied zwischen Fundtieren und "herrenlosen" Tieren. Im Sinne des Tierschutzes sind wir allen Tieren verpflichtet die unsere Hilfe benötigen.
Der Gefahr- und Fundtierpauschalvertrag
Für diese Art der Dienstleistung gibt es einen sogenannten Gefahr- und Fundtierpauschalvertrag zwischen den meisten Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis (Alfter, Bornheim, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Swistal, Troisdorf und Windeck) und dem Tierschutzverein Rhein-Sieg-Kreis.
Die teilnehmenden Gemeinden werden in dieser Vereinbarung an den Kosten des Tierschutzes im Rhein-Sieg-Kreis anteilmäßig beteiligt.
Der Tierschutzverein verpflichtet sich im Gegenzug, alle Fundtiere aus der Region im Tierheim Troisdorf aufzunehmen. Dieser Dienstleistungsvertrag verpflichtet den Verein weiterhin den rechtmäßigen Halter des gefundenen Tieres ausfindig zu machen - was leider nicht immer gelingt.
Im Jahr 2023 wurde der Gefahr- und Fundtierpauschalvertrag verlängert. Darüber hinaus gibt es auch Anfragen aus Nachbarkreisen an einer gemeinsamen Zusammenarbeit.
Diese Fakten zeigen auch: Wir sind mit unserer Arbeit auf dem richtigen Weg!